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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der GeD-mbH

Nachstehende allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil aller Liefer- und Kaufverträge, Bestellungen und Auftragsbestätigungen der GeD-mbH, Kirchstraße 13a, 61250 Usingen über Diaphragmalyseanlagen, Ozonanlagen mit Mess- und  Dosiertechnik; Legionellenbeprobung nach der TrinkV 2001/ Stand Nov.2011  sowie deren Zubehör und dazu gehörigen Dienstleistung. Diese AGB gelten nicht gegenüber Verbrauchern i.S.d. § 13 Abs. 1 BGB. Der Kunde erklärt sich mit Bestellung mit der Geltung dieser AGB – auch für etwaige Folgegeschäfte – einverstanden. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden selbst bei Kenntnis durch die GeD-mbH nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird durch die GeD-mbH ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Dies gilt auch für die Fälle, in denen die GeD-mbH in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden die Bestellung schriftlich unter Hinweis auf die vorliegenden Bedingungen bestätigt oder ohne Vorbehalte ausgeführt hat.

  1. Vertragsgegenstand

1.1 Der Kunde erwirbt von der GeD-mbH die im Lieferschein bezeichneten Geräte nebst Zubehör. Der Lieferschein ist Bestandteil des Vertrages. Für die Geräte erhält der Kunde eine Betriebs- und Bedienungsanleitung.

1.2 Der Verwendungszweck der Geräte sowie deren Eigenschaften und Merkmale werden in der Auftragsbestätigung beschrieben. Vertragsgegenstand ist nur die Beschreibung der Geräte in der Auftragsbestätigung. Darüber hinausgehende Eigenschaften, Merkmale oder ein darüber hinausgehender Verwendungszweck gelten nur als vereinbart, wenn sie von GeD-mbH schriftlich bestätigt werden.

1.3 Aufstellung, Installation oder Herstellung der technischen Betriebsbereitschaft der Geräte sind nicht Gegenstand dieses Vertrages. Sie können auf Anfrage durch die GeD-mbH erbracht werden, die Bedingungen hierfür bleiben jedoch einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung vorbehalten.

1.4 wird einer Auftragsbestätigung der GeD mbH innerhalb von 10 Tagen nicht schriftlich widersprochen, so gilt der Vertrag als angenommen.

  1. Eigentumsvorbehalt

2.1 Der Kunde erwirbt das Eigentum an den Geräten und den mitgelieferten Zubehörteilen erst bei vollständiger Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit der GeD-mbH einschließlich künftig entstehender Forderungen auch aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen.

2.2 Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware mit der erforderlichen Sorgfalt zu behandeln und diese auf eigene Kosten ausreichend gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden zu versichern.

2.3 Die Verpfändung, Sicherungsübereignung, Verarbeitung oder Umgestaltung der Vorbehaltsware vor Übergang des Eigentums ist untersagt. Der Kunde darf die Vorbehaltsware im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsganges weiterveräußern, tritt jedoch bereits jetzt alle hieraus resultierenden Ansprüche gegen die Abnehmer zur Sicherung der Zahlungsforderung an die GeD-mbH ab. Die GeD-mbH nimmt diese Abtretung an. Die GeD-mbH kann verlangen, dass der Kunde ihr die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazu gehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern die Abtretung mitteilt.

2.4 Wenn der Wert der bestehenden Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt, ist die GeD-mbH nach Wahl und auf schriftliches Verlangen des Kunden zur Freigabe der darüber hinausgehenden Sicherheiten verpflichtet.

2.5 Ist der Kunde mit einer oder mehreren Zahlungen ganz oder teilweise in Verzug, stellt er Zahlungen ein oder ist über sein Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet worden, so darf er nicht über die Vorbehaltsware verfügen. Die GeD-mbH ist in einem solchen Fall dazu berechtigt, ohne vorherige Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten. Auch ohne Erklärung des Rücktritts ist die GeD mbH berechtigt, die Vorbehaltsware herauszuverlangen.

  1. Lieferung, höhere Gewalt, Gefahrübergang

3.1 Die Lieferung gemäß Lieferschein erfolgt ab Lager an die im Lieferschein angegebene, inländische Anschrift. Lieferungen in das Ausland erfolgen nach gesonderter schriftlicher Vereinbarung.

3.2 Mit Übergabe der Produkte an den von der GeD-mbH bestimmten Spediteur, Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Verschlechterung der Produkte auf den Kunden über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug der Annahme ist.

3.3 Die GeD-mbH ist zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt.

3.4 Von der GeD-mbH bestätigte Liefertermine sind unverbindliche Richtwerte vorbehaltlich richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung.

3.5 Wird die GeD-mbH trotz Anwendung zumutbarer Sorgfalt an der Erfüllung des angegebenen Liefertermins durch höhere Gewalt, insbesondere durch den Eintritt unvorhersehbarer, außergewöhnlicher Umstände (z. B. Energieversorgungs-ausfall, Streik oder Aussperrung, Betriebsstörungen) gehindert, so verlängert sich die Lieferfrist in angemessenem Umfang.

3.6 Im Falle des Annahmeverzugs hat der Kunde alle hiermit verbundenen Kosten, insbesondere Lagerkosten zu tragen.

  1. Pflichten des Kunden

4.1 Der Kunde ist verpflichtet die Geräte unverzüglich nach Ablieferung an den Kunden oder an den von ihm bestimmten Dritten auf die ordnungsgemäße Funktion und Vollständigkeit hin zu überprüfen. Erkennbare Mängel hat der Besteller dem Anbieter unverzüglich, spätestens 7 Tage nach Erhalt der Ware schriftlich und in einer nachvollziehbaren Form mitzuteilen (Untersuchungs- und Rügepflicht). Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht gilt die Lieferung in Bezug auf den entsprechenden Mangel als genehmigt. Verdeckte Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb von zwei Wochen ab dem Entdeckungszeitpunkt der GeD-mbH schriftlich anzuzeigen.

4.2 Der Kunde trägt die Verantwortung für die Wahl der Geräte und deren Geeignetheit für den vom Kunden gewünschten Zweck sowie für die Aufstellung, den Anschluss und die Installation der Geräte an einem hierfür geeigneten Ort.

4.3 Der Kunde hat sicherzustellen, dass die Geräte gemäß der Bedienungsanleitung nur bestimmungsgemäß verwendet werden und nur in einwandfreiem, funktionstüchtigem Zustand betrieben werden.

  1. Preise, Zahlung

5.1 Sofern nicht anders schriftlich vereinbart erfolgt die Angabe der Preise als Nettopreise in Euro ohne Kosten für Fracht, Transport, Versicherung und Verpackung.

5.2 Die Rechnungsstellung erfolgt mit Belieferung, sofern nichts abweichendes schriftlich vereinbart wurde. Lieferungen sind spätestens zu dem in der Rechnung ausgewiesenen Fälligkeitstermin ohne jeden Abzug zu zahlen.

5.3 Zahlt der Kunde die vereinbarte Vergütung nicht oder nur teilweise, so kommt er spätestens 10 Tage nach Fälligkeit in Verzug ohne dass es einer Mahnung bedarf.

5.4 Zahlt der Kunde nicht oder nicht rechtzeitig, ist die GeD-mbH berechtigt, auf die offene Geldschuld des Kunden Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab Verzug zu berechnen, den Ausgleich weiteren, wegen des Verzugs entstehenden Schadens zu verlangen und weitere Lieferungen bis zur vollständigen Bezahlung zurückzuhalten.

5.5 Ein Zurückbehaltungs- und Aufrechnungsrecht des Kunden ist ausgeschlossen, außer in Ansehung unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Forderungen.

  1. Gewährleistung

6.1 Die Gewährleistungsfrist beträgt zwölf Monate ab Gefahrübergang.

6.2 Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter Arbeiten oder aufgrund äußerer Einflüsse entstehen. Werden vom Kunden oder von Dritten unsachgemäße Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche. Der Ersatz von verbrauchtem Zubehör, insbesondere von Verschleißteilen wie der Elektrolysezelle, ist nicht Bestandteil der Gewährleistung. Keine Gewährleistungsansprüche bestehen für Schäden, die auf die Verwendung von Zubehör, welches nicht von der GeD-mbH bezogen wurde, zurückzuführen sind.

6.3 Sofern die Geräte im Zeitpunkt des Gefahrübergangs nicht die vereinbarte Beschaffenheit haben, wird die GeD-mbH innerhalb eines angemessenen Zeitraumes nach Maßgabe folgender Regelungen kostenlos nacherfüllen. Die Nacherfüllung kann nach Wahl der GeD-mbH entweder durch Nachbesserung oder durch Neulieferung vorgenommen werden. Der Kunde ist berechtigt, seinerseits eine bestimmte Art der Nacherfüllung zu verlangen, wenn ihm die jeweils andere Form der Nacherfüllung unzumutbar ist.

Die Mängelbeseitigung durch die GeD-mbH kann auch durch telefonische oder schriftliche oder elektronische Handlungsanweisung an den Kunden erfolgen. Die GeD-mbH ist zwecks Nacherfüllung zur Untersuchung der Geräte berechtigt. Die Untersuchung kann nach Wahl der GeD-mbH in den eigenen Räumen oder in den Räumen des Kunden erfolgen. Die GeD-mbH trägt die zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondereTransport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten. Etwaiger zusätzlicher Aufwand, der dadurch bei der GeD-mbH entsteht, dass die Geräte vom Kunden an einen anderen Ort als den oben genannten Sitz des Kunden verbracht werden,trägt der Kunde.Im Falle der Mangelbeseitigung/Ersatzlieferung erwirbt die GeD-mbH mit dem Ausbau/ Austausch Eigentum an den ausgebauten/ausgetauschten Komponenten/Geräten. Der Kunde hat der GeD-mbH diejenigen Aufwendungen zu ersetzen, die der GeD-mbH durch die Überprüfung der Geräte entstehen, wenn sich nach der Prüfung herausstellt, dass kein Mangel vorlag, der von der GeD-mbH zu vertreten war.

6.4 Schlägt die Nacherfüllung fehl und wurde vom Kunden eine angemessene Frist gesetzt, die mindestens zwei Nachbesserungsversuche ermöglicht, kann der Kunde nach seiner Wahl vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Die Nacherfüllung gilt nicht schon nach dem zweiten erfolglosen Nachbesserungsversuch als endgültig fehlgeschlagen, vielmehr steht die Anzahl der Nacherfüllungsversuche der GeD- mbH während der vom Kunden gesetzten Frist frei, soweit dies dem Kunden zumutbar ist.

Die Fristsetzung durch den Kunden ist entbehrlich, wenn diese dem Kunden nicht mehr zumutbar ist, insbesondere wenn die GeD-mbH die Nacherfüllung endgültig und ernsthaft verweigert hat.

6.5 Im Falle des berechtigten Rücktritts seitens des Kunden ist die GeD-mbH berechtigt, angemessene Entschädigung für die durch den Kunden gezogene Nutzung der Produkte bis zur Rückabwicklung zu verlangen.

6.6 Hat die GeD-mbH einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit übernommen, bleiben die gesetzlichen Bestimmungen zu Sach- und Rechtsmängeln und deren Verjährung unberührt.

6.7 Soweit von der GeD-mbH gelieferte Drittprodukte, hierzu gehört beispielsweise die Dosiertechnik, während der in Ziffer 6.1 festgelegten Gewährleistungsfrist Mängel aufweisen, hat der Kunde vorrangig deren Hersteller zur Mängelbeseitigung aufzufordern. Schlägt dies fehl, gelten die vorstehenden Vorschriften hinsichtlich der Gewährleistung der GeD-mbH entsprechend.

  1. Haftung

7.1 Die GeD-mbH haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

7.2 Die GeD-mbH haftet ferner bei der fahrlässigen Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut. In diesem Fall ist die Haftung für eingetretene Schäden der Höhe nach auf 50.000,00 € pro Schadensfall oder pro zusammenhängender Schadensfälle beschränkt. Die GeD-mbH haftet jedoch nicht auf nicht vorhersehbare, nicht vertragstypische Schäden. Die GeD-mbH haftet nicht bei leicht fahrlässiger Verletzung anderer Pflichten.

7.3 Die GeD-mbH haftet nicht für mittelbare Schäden wie Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Schäden, die nicht an den Vertragsprodukten selbst sondern durch ihre Benutzung oder in anderer Weise an anderen Geräten, Sachen und Personen entstanden sind.

7.3 Die vorstehenden Haftungsausschlüsse gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Die Haftung nach Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt, ebenso die Haftung wegen eines Mangels nach Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit der Ware oder bei arglistig verschwiegenen Fehlern.

7.4 Soweit die Haftung wirksam ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Arbeitnehmer, der sonstigen Mitarbeiter, Vertretern und Erfüllungsgehilfen der GeD-mbH.

  1. Datenschutz

Die Daten des Kunden unterliegen im Rahmen der Abwicklung der Geschäftsbeziehung der elektronischen Datenverarbeitung. Die Envirolyte Deutschland wird bei der Nutzung der personenbezogenen Daten die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes beachten.

  1. Gerichtsstand, Ausschluss des UN-Kaufrechts

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz der GeD-mbH.

Dieser Vertrag unterliegt deutschem Recht, das UN-Kaufrecht wird ausgeschlossen.

  1. Schlussbestimmung

Wenn eine Klausel dieses Vertrages rechtswidrig, ungültig oder nichtig ist oder wird, so wird die Gültigkeit der restlichen Vertragsbestimmungen hierdurch nicht berührt.

Änderungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt ebenso für das Schriftformerfordernis selbst. Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht.

Usingen, Jan. 2012